Auftrag zur Überprüfung und ggf. Anpassung Website hinsichtlich Datenschutzerklärung

Liebe Kunden, 

nach einigen Jahren der Ungewissheit hat die EU nun mit den USA ein neues Datenschutzabkommen geschlossen.
Das so genannte EU-US Data Privacy Framework (DPF) ist Anfang Juli in Kraft getreten und regelt nun den Austausch von persönlichen Daten auf transatlantischer Ebene.
Das bedeutet, dass in vielen Fällen die Datenschutzerklärung (in einigen Fällen auch die „Technik“ der Website) überprüft und ergänzt bzw. angepasst werden muss.
Wenn sie tiefergehende Informationen wünschen, können sie diese bei unserem Agenturpartner eRecht24 nachlesen: https://www.e-recht24.de/datenschutz/13085-eu-us-data-privacy-framework.html
Muss ihre Website bzw. Datenschutzerklärung angepasst werden?
Wenn auf Ihrer Seite beispielsweise Google Maps, Google Analytics oder YouTube Videos eingebaut sind, muss die Datenschutzerklärung definitiv angepasst werden.
Was müssen sie tun?

Gerne übernehmen wir die Prüfung und Anpassung für Sie. Die Überprüfung ist kostenlos, die Anpassung der Datenschutzerklärung stellen wir pauschal mit 35 € in Rechnung.

Sollte der unwahrscheinliche Fall aufkommen, dass ihre Website anderweitig angepasst werden müssen, nehmen wir selbstverständlich Kontakt zu Ihnen auf.
Hier können Sie uns einen verbindlichen Auftrag zur Überprüfung und ggf. Anpassung übermitteln:

Bitte stimmen sie zu: