Seit Februar 2025 gilt der EU AI Act – das erste umfassende europäische Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Ziel der Verordnung ist es, Innovation zu fördern und gleichzeitig Risiken zu minimieren, die durch den Einsatz von KI entstehen können. Damit stellt sie für Unternehmen eine klare rechtliche Grundlage und zugleich neue organisatorische Anforderungen dar.
Kern des Gesetzes ist die sogenannte KI-Kompetenzpflicht: Unternehmen, die KI-Systeme oder Tools wie ChatGPT, Claude oder Gemini einsetzen, müssen sicherstellen, dass alle beteiligten Personen über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit KI verfügen. Diese Verpflichtung betrifft nicht nur technische Aspekte, sondern auch das Bewusstsein für ethische, rechtliche und gesellschaftliche Folgen.
Die KI-Verordnung schreibt dabei keine festen Schulungsformate oder Zertifizierungen vor. Sie gibt Unternehmen vielmehr den Rahmen, eigenverantwortlich geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem regelmäßige Schulungen, eine klare interne Richtlinie, datenschutzkonforme Prozesse sowie eine nachvollziehbare Dokumentation des KI-Einsatzes.
Ziel ist es, dass Organisationen KI nicht nur rechtskonform, sondern auch kompetent und reflektiert einsetzen – als Werkzeug zur Effizienzsteigerung, Innovationsförderung und besseren Entscheidungsfindung.
1. Schulungspflicht für Mitarbeitende
Seit Februar 2025 gilt: Unternehmen, die KI im Arbeitsalltag nutzen, müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden über ausreichende Kenntnisse verfügen. Diese Schulungspflicht betrifft alle, die mit dem Betrieb oder der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Das Ziel ist, ein Grundverständnis für Chancen, Risiken und Grenzen künstlicher Intelligenz zu schaffen. Schulungen helfen, Fehler zu vermeiden, Prozesse sicher zu gestalten und das Potenzial von KI gezielt zu nutzen.
2. KI-Mitarbeiter-Richtlinie
Ergänzend zur Schulung ist eine klare interne Richtlinie sinnvoll. Sie legt fest, welche KI-Tools im Unternehmen verwendet werden dürfen, wie mit sensiblen Daten umzugehen ist und in welchen Bereichen der Einsatz von KI erlaubt oder untersagt ist. So schaffen sie Transparenz, geben Orientierung und reduzieren rechtliche Risiken.
- freiwerk® unterstützt sie dabei, eine auf ihr Unternehmen zugeschnittene Richtlinie zu entwickeln, die praxisnah und verständlich ist. Kontaktieren sie uns dazu gerne.
3. Datenschutz beim Einsatz von KI
Der Datenschutz bleibt auch beim Thema KI ein zentrales Thema. Achten sie darauf, möglichst keine personenbezogenen Daten in KI-Systeme einzugeben oder diese vor der Nutzung zu anonymisieren. Prüfen sie außerdem die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung dieser Daten und ziehen sie bei Bedarf ihren Datenschutzbeauftragten oder eine spezialisierte Kanzlei hinzu. Ein bewusster, datenschutzkonformer Umgang mit KI stärkt nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch das Vertrauen von Kundinnen und Kunden.
- Für den Einsatz von LLM (Large Language Modell = großer Sprachmodelle) wie z. B. ChatGPT oder Gemini empfehlen sich derzeit datenschutzkonforme Anbieter wie logicc.com.
4. Dokumentationspflicht für KI-Systeme
Jedes KI-System, das im Unternehmen eingesetzt wird, sollte dokumentiert und regelmäßig bewertet werden. Auch wenn es sich nicht um sogenannte Hochrisiko-KI handelt, ist eine einfache Übersicht erforderlich. Notieren sie, welches Tool sie nutzen, zu welchem Zweck es eingesetzt wird und welche möglichen Risiken bestehen. Eine kurze Einschätzung zur Relevanz oder Tragweite der Nutzung reicht dabei aus. Wichtig ist, dass diese Dokumentation aktuell gehalten und regelmäßig überprüft wird.
- freiwerk® kann sie bei der Erstellung einer geeigneten Vorlage und bei der Einführung einer sinnvollen Dokumentationsroutine unterstützen. Kontaktieren sie uns dazu gerne.
5. Kennzeichnungspflichten ab August 2026 & Urheberrecht
Ab dem 2. August 2026 gilt eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-generierte Inhalte. Das betrifft vor allem Texte, Bilder oder Videos, die die Öffentlichkeit über Themen von allgemeinem Interesse informieren.
Zudem gilt: KI-generierte Inhalte haben keinen Urheberrechtsschutz. Wenn sie diese Inhalte nutzen möchten, sollten sie sie deutlich überarbeiten und die Änderungen dokumentieren. Nur so können sie eigene Urheberrechte begründen.
6. Weiterführende Informationen
- Grundlegende Informationen zum EU AI Act als gesetzliche Grundlage des KI-Einsatzes in Unternehmen / Organisationen
- Informationen zu KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung bei der Bundesnetzagentur
- Künstliche Intelligenz – Fragen und Antworten (Europäische Kommission)
- Das KI-Gesetz (Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz)
Fazit: Chancen nutzen, Risiken minimieren
Künstliche Intelligenz eröffnet Unternehmen große Möglichkeiten, von der Texterstellung über Prozessautomatisierung bis hin zu Datenanalyse und Entscheidungsunterstützung. Gleichzeitig braucht es klare Strukturen und einen bewussten Umgang, um rechtliche und organisatorische Risiken zu vermeiden. Mit gezielten Schulungen, klaren Richtlinien und sauberer Dokumentation schaffen sie eine solide Grundlage, um KI sicher, effizient und verantwortungsvoll einzusetzen.
Wir stehen ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite! Kontaktieren sie uns dazu gerne.
Rechtlicher Hinweis
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. freiwerk® bietet in diesem Zusammenhang Beratung zu organisatorischen, technischen und kommunikativen Maßnahmen rund um den Einsatz von KI in Unternehmen an. Für eine rechtlich verbindliche Einschätzung wenden sie sich bitte an eine fachkundige Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
